Urlaubs News
Reiseversicherungen und Auslandsversicherungen sind ein wichtiger Bestandteil einer Reisebuchung.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt im Stornofall die Kosten, welche ein Hotel, Veranstalter oder die Fluggesellschaft erheben, sofern eine gebuchte Reise aus einem Versicherungsgrund seitens des Reisenden abgesagt werden muss. Eine Bescheinigung z.B des Arztes, des Arbeitgebers oder der Schule genügen, um die Rückerstattung beantragen zu können. Stornofälle treten in der Regel kurzfristig vor dem geplanten Reisebeginn auf und lösen somit einen recht hohen Schaden aus – je kurzfristiger storniert wird, desto höher sind die anfallenden Kosten. Angeboten werden Versicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung, welche in der Regel bei 20-25 % des Stornobetrages liegt. Der Reiserücktrittsversicherung entsprechend, regelt die Reiseabbruchversicherung die gleichen Fälle, sollten diese Vorort während der Reise auftreten.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Kosten, welche bei akut eintretenden Krankheiten und Unfällen im Ausland entstehen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet in der Regel nur die Kosten, welche in Deutschland bei gleicher Behandlung anfallen würden, daher muss ohne eine Zusatzversicherung für das Ausland abgeschlossen werden. Mit nichteuropäischen Ländern besteht in der Regel kein Sozialversicherungsabkommen, so dass hier kein gesetzlicher Versicherungsschutz vorhanden ist. Ebenso enthält der gesetzliche Schutz in den meisten Fällen nicht den oft erforderlichen Krankenrücktransport, welcher durch einen zusätzlichen Auslandsschutz abgesichert ist.
Neben diesen beiden wichtigen Versicherungen hat man u.a. die Wahl, eine der folgenden Versicherung für seine Reise abzuschließen: Eine Reisegepäckversicherung. Sie tritt ein, wenn Reisegepäck abhandenkommt, welches ordnungsgemäß aufgegeben wurde, oder durch den Leistungsträger beschädigt wird. Ebenso erstatten viele Versicherungen auch die Kosten für Ersatzkäufe, sollte ein Gepäckstück vom Reisenden unverschuldet nicht rechtzeitig am Zielort eintreffen. Daneben existieren auch eine Reisehaftpflichtversicherung, eine Sportgeräteversicherung oder eine Reiseunfallversicherung.
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