Urlaubs News
Das Bundesministerium Berlin weisst darauf hin, das Empfänger von Arbeitslosengeld II nur nach einer Zustimmung Ihres Leistungsträgers das Recht auf Urlaub haben. Der persönliche Ansprechpartner prüft dann, ob eine Genehmigung der beruflichen Eingliederung entgegen steht, oder ob es zu einem Leistungsmissbrauch kommen kann.
Sofern der Ansprechpartner des Leistungsträgers zustimmt, git es die staatliche Unterstützung allerdings nur bis zu drei WOchen. Sollte der Urlaub länger dauern, wird kein Arbeitslosengeld II gezhlt.
Das Ministerium weisst allerdings darauf hin, das unter bestimmten Umständen auch eine Abwesenheit von bis zu 17 Wochen pro Jahr bei vollem Leistungsbezug möglich ist, genaueres veröffentlichte man allerdins nicht.
Wer beim einem Bewerbungsgespräch oder einen Beratungstermin verreist ist, erhält sein Arbeitslosengeld II in jedem Fall weiter.
Tags: Allgemein, Recht